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S+P Lehrgang Z16 · Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Zahlungsinstitute

Geschäftsleiter von Banken: Gesamtverantwortung wahrnehmen, Sorgfalt belegen

Zwei Tage für Geschäftsleiter von Banken in Österreich: Onboarding und Regulatory Update in einem Lehrgang.

Das Aufsichtsrecht gewährt keine Einarbeitungszeit – dieser Lehrgang schon. Du baust dein Geschäftsleiter-Dossier an deinem eigenen Institut auf und übersetzt die Agenda von FMA, OeNB und EZB 2026/2027 in Prioritäten für dein Management Board.

Für

  • Neu bestellte Geschäftsleiter
  • Erfahrene Geschäftsleiter
  • Banken und Finanzinstitute

Referent: Achim Schulz · Rechtsstand 21.10.2026

2 Lehrgangstage
Onboarding und Update, live online
12,0 Zeitstunden
Fachliche Weiterbildung
S+P Tool Box
Dossier, Akte, Toolkits und Vorträge
Zertifikat & Badge
Teilnahme dokumentieren
Das ausführliche Programm

Zwei Lehrgangstage, sechs Module für Geschäftsleiter von Banken

Nach jedem Modul folgt eine Feedback-Runde, bevor das nächste Modul beginnt.

  1. Tag 1 · Onboarding: Fit & Proper, Organisation und Steuerung
  2. Fit & Proper, Haftung und Dossier für Geschäftsleiter von Banken

    Ab dem Tag deiner Bestellung trägst du die Verantwortung für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation – einschließlich allem, was dein Vorgänger offen gelassen hat. Im Streitfall zählt deine Dokumentation.

    Werkzeug: das Geschäftsleiter-Dossier mit acht Registern.
    • Eignung nach § 5 Abs 1 Z 6 und 7 BWG: persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und zeitliche Verfügbarkeit, Mandatsgrenzen nach § 5 Abs 1 Z 9a BWG
    • Anzeige an die FMA nach § 73 Abs 1 BWG, FMA-Fit-&-Proper-Rundschreiben und Nachweise nach den Leitlinien EBA/GL/2021/06
    • Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters (§ 39 Abs 1 BWG) und Verantwortung für die Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren (§ 39 Abs 2 BWG), für Wertpapierfirmen und Zahlungsinstitute nach WAG 2018 und ZaDiG 2018 entsprechend
    • Legalitätspflicht und Business Judgment Rule (§ 84 Abs 1a AktG): wo der Ermessensspielraum endet
    • Beweislast (§ 84 Abs 2 AktG) und Aufbau des Dossiers mit acht Registern an deinem Institut
    • D&O-Deckung bei Amtsantritt und Ausscheiden: Rückwärtsdeckung, Nachmeldefrist und Einsichtsrecht in Unterlagen
  3. Geschäftsorganisation, Ressortverteilung und Kontrollfunktionen

    Die Ressortverteilung entlastet dich nicht, sie verwandelt deine Pflicht: Aus der Handlungspflicht im fremden Ressort wird eine Überwachungspflicht.

    Werkzeug: das Management-Board-Organisations-Toolkit.
    • Geschäftsverteilungsplan mit Zuordnung der Pflichten, die trotz Ressortverteilung beim Gesamtvorstand bleiben (§ 70 AktG, § 39 BWG)
    • Horizontale Überwachung im Kollegialorgan: Gesamtverantwortung trotz Ressortverteilung belegen
    • Zusammenspiel von Compliance, Risikomanagement, Geldwäschereibeauftragtem (§ 23 Abs 3 FM-GwG) und Interner Revision (§ 42 BWG) ordnen
    • KI-RMV, WAG 2018 und FM-GwG im Management Board verankern
    • Übernommene Prüfungsfeststellungen, auch aus Vor-Ort-Prüfungen der OeNB im Auftrag der FMA (§ 70 Abs 1 BWG), erfassen, eskalieren und nachhalten
    • Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung nach § 9 VStG und Geldstrafen gegen das Institut bei mangelnder Überwachung nach § 99d BWG einordnen
  4. Institutssteuerung: Risikotragfähigkeit, Kapital und Liquidität

    Die Geschäftsleitung muss jederzeit den Überblick über Risikotragfähigkeit und Liquidität haben – unabhängig vom eigenen Ressort.

    Werkzeug: das C-Level-Steuerungscockpit.
    • KPI- und KRI-Sets für Kapital und Liquidität mit Frühwarnschwellen
    • ICAAP nach § 39a BWG und ILAAP, bei Wertpapierfirmen ICARA: was du verstanden haben musst, bevor du genehmigst
    • Stresstests, Risikolimite und Risikotragfähigkeit kritisch hinterfragen
    • Kapital- und Liquiditätsplanung als Entscheidung der Geschäftsleitung vorbereiten und dokumentieren
    • Risikoberichte an das Aufsichtsorgan so aufbereiten, dass die Befassung nachvollziehbar wird
  5. Tag 2 · Regulatory Update: die Agenda der Aufsicht 2026/2027
  6. Governance nach BWG, KI-RMV und ESG-Risiken

    Die Aufsicht prüft weniger, ob Regelwerke vorhanden sind, als ob sie nachweisbar wirken.

    Werkzeug: das Governance-, ESG- und Findings-Toolkit.
    • FMA-Aufsichtsschwerpunkte aus „Fakten, Trends und Strategien 2026“ und die BWG-Novelle zur CRD VI gegen die eigene Governance spiegeln
    • Priorisierte Lückenliste für IKS und Geschäftsorganisation erstellen
    • Die Compliance-Funktion wirksam überwachen: Berichte einfordern, hinterfragen und dokumentieren
    • ESG-Risiken in Risikoinventur und Wesentlichkeitsbewertung: Datenlücken und Proxy-Verfahren dokumentieren
    • Spezifische ESG-Pläne nach Art 76 Abs 2 CRD und Anschluss an ICAAP und ILAAP
    • Leitlinien EBA/GL/2025/01 zum Management von ESG-Risiken einordnen
  7. Digitale Resilienz und KI-Governance: DORA und KI-Verordnung

    Nach Art 5 Abs 2 DORA trägt das Leitungsorgan die letztendliche Verantwortung für das IKT-Risikomanagement. Diese Verantwortung lässt sich nicht an die IT delegieren.

    Werkzeug: das DORA- und KI-Governance-Toolkit.
    • IKT-Risikomanagementrahmen und eigene IKT-Kenntnisse des Leitungsorgans (Art 5 Abs 4 DORA)
    • Meldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle nach Art 19 DORA und Resilienztests
    • IKT-Verträge nach Art 30 DORA und Informationsregister nach Art 28 Abs 3 DORA
    • Kreditwürdigkeitsprüfung natürlicher Personen als Hochrisiko-KI nach Anhang III Nr 5 lit b KI-Verordnung einstufen
    • Betreiberpflichten nach Art 26 und Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art 27 KI-Verordnung vorbereiten
    • KI-Anbieter als IKT-Drittdienstleister nach DORA einbinden und gegen das NISG 2026 abgrenzen
  8. AMLR, AMLD 6 und AMLA: Geldwäschereiprävention 2027

    Die Verordnung (EU) 2024/1624 gilt ab dem 10.07.2027 unmittelbar. Die FM-GwG-Organisation deines Instituts muss rechtzeitig auf das neue Regelwerk ausgerichtet sein.

    Werkzeug: das AMLR-Readiness-Toolkit.
    • AMLR/FM-GwG-Mapping: Anpassungsbedarf im bestehenden Rahmenwerk erkennen und Meilensteine nachhalten
    • Institutsweite Risikoanalyse einschließlich der Risiken gezielter Finanzsanktionen nach dem Sanktionengesetz 2024, seit 01.01.2026 unter Aufsicht der FMA
    • KYC, wirtschaftliche Eigentümer und laufende Überwachung auf die AMLR ausrichten
    • Schulungen nach Art 12 AMLR planen und dokumentieren
    • Berichtswege und Eskalationen zwischen Geschäftsleitung, Geldwäschereibeauftragtem und Interner Revision festlegen
    • Künftige AMLA-Standards in Richtlinien, Kontrollpläne und Management-Reporting überführen

Für wen: Geschäftsleiter von Banken

Für neu bestellte und erfahrene Geschäftsleiter von Banken sowie Geschäftsführer und Vorstände von Wertpapierfirmen und Zahlungsinstituten. Tag 1 legt das Fundament, Tag 2 aktualisiert die Agenda der Aufsicht.

Was mitbringen

Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Hilfreich sind der Geschäftsverteilungsplan und der letzte Prüfungsbericht in anonymisierter Form. Vertrauliche Institutsdaten musst du nicht offenlegen.

Aktueller Stand

Jeder Termin arbeitet mit dem am Lehrgangstag geltenden Rechtsstand. Die Pflichten sind nach Institutsart – BWG, WAG 2018 oder ZaDiG 2018 – und Größe einzuordnen; aktienrechtliche Haftungsmaßstäbe gelten unmittelbar für Vorstände von Instituten in der Rechtsform der Aktiengesellschaft. Die Live-Runde findet gemeinsam mit Teilnehmenden aus Deutschland statt: EU-Recht gilt in beiden Ländern, die nationalen Regeln für Geschäftsleiter von Banken behandeln wir nach österreichischem Recht. Laufende Gesetzgebungsverfahren ordnen wir mit ihrem genauen Stand ein.

Regulatorisches Update · Stand 21.10.2026

Was sich für Geschäftsleiter von Banken konkret ändert.

Sechs Änderungen für Eignung, ESG-Risiken, IKT-Risiken und Geldwäschereiprävention – für Geschäftsleiter von Banken in den Modulen 1, 4, 5 und 6 eingeordnet, mit klarer Trennung von bisheriger und neuer Regelung.

Bisherige und neue Regelung im Vergleich
Bisherige RegelungNeue Regelung
Eignung der Geschäftsleiter: § 5 Abs 1 Z 6 bis 9a BWGGeschäftsleiter müssen persönlich zuverlässig und fachlich geeignet sein und die Mandatsgrenzen einhalten (§ 5 Abs 1 Z 6, 7 und 9a BWG). Änderungen in der Person der Geschäftsleiter sind der FMA anzuzeigen (§ 73 Abs 1 BWG); das Verfahren konkretisiert das Fit-&-Proper-Rundschreiben der FMA. Vom Nationalrat beschlossen am 14.10.2026Die BWG-Novelle zur CRD VI (621 d.B.) verpflichtet Kreditinstitute ausdrücklich, die Eignung ihrer Geschäftsleiter vor der Bestellung und laufend intern zu prüfen und bei Wegfall der Eignung zu handeln. Für große Institute soll die Eignungsanzeige spätestens 30 Arbeitstage vor Amtsantritt eingehen. Zustimmung des Bundesrats und Kundmachung stehen aus; die Novelle ist noch nicht in Kraft.
ESG-Risiken im BWG: spezifische ESG-PläneDie Berücksichtigung von ESG-Risiken im Risikomanagement war eine aufsichtliche Erwartung, unter anderem aus FMA-Leitfaden und EBA-Leitlinien. Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zu spezifischen ESG-Plänen enthielt das BWG nicht. Vom Nationalrat beschlossen am 14.10.2026Mit derselben Novelle setzt Österreich die Richtlinie (EU) 2024/1619 um: ESG-Risiken sind kurz-, mittel- und langfristig zu erfassen, zu steuern und in spezifischen Plänen nach Art 76 Abs 2 CRD abzubilden; Kundmachung und Inkrafttreten stehen aus. Die Leitlinien EBA/GL/2025/01 gelten seit 11.01.2026, für kleine und nicht komplexe Institute spätestens ab 11.01.2027.
DORA: Verantwortung des LeitungsorgansFür das IT-Risikomanagement von Kreditinstituten galten die allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 39 BWG, konkretisiert durch den FMA-Leitfaden IT-Sicherheit. Seit 17.01.2025DORA (VO (EU) 2022/2554) gilt unmittelbar. Das Leitungsorgan trägt nach Art 5 Abs 2 die letztendliche Verantwortung für das IKT-Risikomanagement und muss nach Art 5 Abs 4 über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um IKT-Risiken zu verstehen und zu bewerten; dazu gehören regelmäßige Schulungen.
NISG 2026: Abgrenzung zu DORADas NISG 2018 erfasste auch Einrichtungen des Bankwesens. Seit 17.01.2025 galten für Finanzunternehmen daneben die Anforderungen nach DORA. Seit 01.10.2026Das NISG 2026 (BGBl I Nr 94/2025) ist in Kraft und löst das NISG 2018 ab. Für Finanzunternehmen geht DORA als sektorspezifische Regelung vor. Registrierungspflichten nach dem NISG 2026 sind dennoch zu prüfen und im Institut klar zuzuordnen.
Geldwäschereiprävention: von der Richtlinie zur VerordnungDie Geldwäschereibekämpfung beruhte auf nationalem Recht, vor allem dem FM-GwG, das EU-Richtlinien umsetzt. Ab 10.07.2027Die Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR) gilt ab dem 10.07.2027 unmittelbar. Die Aufsicht auf EU-Ebene übernimmt schrittweise die Behörde AMLA (VO (EU) 2024/1620); die Richtlinie (EU) 2024/1640 ist national umzusetzen. Das Begleitpaket mit WiEReG 2027 und Änderung des FM-GwG (622 d.B.) hat der Nationalrat am 14.10.2026 beschlossen; Kundmachung steht aus.
KI-Verordnung: Kreditwürdigkeitsprüfung als Hochrisiko-KIArt 4 VO (EU) 2024/1689 verlangte seit 02.02.2025, nach besten Kräften sicherzustellen, dass das Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III sollten ab 02.08.2026 gelten. Seit 27.07.2026Nach der Neufassung durch VO (EU) 2026/1744 ergreifen Anbieter und Betreiber Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen. Die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III – im Finanzsektor etwa die Kreditwürdigkeitsprüfung natürlicher Personen (Anhang III Nr 5 lit b) – gelten ab 02.12.2027, einschließlich der Betreiberpflichten nach Art 26 und der Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art 27.

Rechtsgrundlagen: BWG · §§ 5, 39, 39a, 42, 70, 73, 99d (RIS) · BWG-Novelle zur CRD VI · 621 d.B. · WiEReG 2027 und FM-GwG · 622 d.B. · AktG · §§ 70, 84 · VStG · § 9 · DORA · VO (EU) 2022/2554, Art 5, 19, 28, 30 · FMA · Fakten, Trends und Strategien · NISG 2026 · BGBl I Nr 94/2025 [PDF] · EBA/GL/2025/01 · AMLR · VO (EU) 2024/1624 · AMLA · VO (EU) 2024/1620 · AMLD 6 · RL (EU) 2024/1640 · KI-Verordnung · VO (EU) 2024/1689, geändert durch VO (EU) 2026/1744. Die Pflichten sind jeweils nach Institutsart, Größe und Rechtsform einzuordnen.

Dein Praxistransfer: Lege im Geschäftsverteilungsplan fest, wer für die ESG-Pläne, die Umsetzung der BWG-Novelle zur CRD VI, die AMLR-Umstellung und das KI-Inventar verantwortlich ist. Bestimme, welche Berichte die Geschäftsleitung dazu erhält und wie die Befassung im Protokoll festgehalten wird.

Praxiswerkstatt

Wie entscheidest du, wenn der Standardfall endet?

Drei Fälle, wie sie Geschäftsleiter von Banken kennen, ziehen sich durch den Lehrgang. An ihnen arbeitest du an deinem Geschäftsleiter-Dossier und an den Werkzeugen für dein Management Board.

Fall 01 · Amtsantritt

Am ersten Tag findest du eine Feststellung, deren Frist seit Monaten abgelaufen ist.

Die Vor-Ort-Prüfung der OeNB im Auftrag der FMA hat Mängel im Auslagerungsmanagement festgestellt. Die Frist zur Behebung ist überschritten, eine Eskalation ist nicht dokumentiert. Das Thema liegt im Ressort eines Vorstandskollegen.

Deine Aufgabe: Erfasse die Feststellung in deinem Geschäftsleiter-Dossier mit Datum der Kenntnisnahme, lege Verantwortliche und Frist fest und entscheide, wie du sie im Management Board und gegenüber dem Aufsichtsrat eskalierst – obwohl sie nicht in deinem Ressort liegt.

Fall 02 · DORA und KI

Das zugekaufte Scoring-Modell steht in keinem Register.

Das Institut nutzt für Konsumkredite ein KI-gestütztes Scoring eines externen Anbieters. Der Anbieter fehlt im Informationsregister, der Vertrag enthält keine Regelungen nach Art 30 DORA, und eine Einstufung nach der KI-Verordnung gibt es nicht.

Deine Aufgabe: Ordne das Modell mit dem DORA- und KI-Governance-Toolkit nach Anhang III Nr 5 lit b KI-Verordnung ein, plane Betreiberpflichten und Grundrechte-Folgenabschätzung bis 02.12.2027, ergänze Register und Vertrag und grenze die Verantwortung zwischen Geschäftsleitung, CISO und Compliance ab.

Fall 03 · Legalitätspflicht

Ein Vorstandskollege will die ESG-Pläne ins nächste Jahr schieben.

Das Budget ist ausgeschöpft. Der Vorschlag: Die Anpassungen aus der BWG-Novelle zur CRD VI sollen erst angegangen werden, wenn sie kundgemacht und in Kraft ist. Die Mehrheit im Management Board ist dafür.

Deine Aufgabe: Prüfe, ob hier unternehmerisches Ermessen nach der Business Judgment Rule vorliegt oder eine Legalitätspflicht ohne Spielraum. Entscheide, wie du abstimmst, dokumentiere deine Position im Dossier und lege fest, wann du den Aufsichtsrat informierst.

Dein Ergebnis

Was du in zwei Tagen erreichst

  1. Eignung nach § 5 BWG

    Du belegst Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und zeitliche Verfügbarkeit nachvollziehbar und schreibst deine Unterlagen fort.

  2. Gesamtverantwortung

    Du ordnest die Pflichten des Gesamtvorstands zu und belegst die Überwachung der anderen Ressorts.

  3. Institutssteuerung

    Du genehmigst ICAAP- und ILAAP-Unterlagen erst, wenn du ihre Kernaussagen nachvollzogen hast.

  4. Nachvollziehbare Entscheidungen

    Du trennst Legalitätspflicht und unternehmerisches Ermessen und dokumentierst beides prüfungsfest.

  5. Agenda der Aufsicht

    Du übersetzt BWG-Novelle, ESG, DORA, KI-Verordnung und AMLR in Prioritäten und Verantwortlichkeiten im Management Board.

  6. Nachweis

    Du erhältst das S+P Teilnahmezertifikat mit dokumentierten Inhalten und 12,0 Zeitstunden sowie das Digital Badge.

Selbsteinschätzung

Selbstcheck für Geschäftsleiter von Banken: Wie prüfungsfest ist deine Institutsleitung?

Sechs Fragen aus der Praxis, wie sie Geschäftsleiter von Banken in Prüfungen beantworten müssen. Wähle je Frage deine Antwort – unter jeder Frage erscheint die Einordnung, die Ampel zeigt dir deinen Zwischenstand.

Liegt deine Fit-and-Proper-Akte vollständig vor und schreibst du sie laufend fort?

Prüfe, ob auch Fortbildungen mit IKT- und ESG-Bezug und deine zeitliche Verfügbarkeit nachvollziehbar belegt sind.

Die Unterlagen entstanden für die Anzeige an die FMA und wurden seitdem nicht fortgeschrieben.

Dein Institut muss deine Eignung laufend beurteilen, die beschlossene BWG-Novelle schreibt das ausdrücklich fest – ohne aktuelle Unterlagen fehlt dafür die Grundlage.

Hast du nach deinem Amtsantritt alle offenen Prüfungsfeststellungen mit Datum der Kenntnisnahme erfasst?

Halte für jede Feststellung Verantwortlichen, Frist und Erledigungsnachweis fest.

Die Feststellungen sind bekannt, aber nicht zentral erfasst und nicht mit Beschluss über den Umgang versehen.

Die Pflichtverletzung liegt im Unterlassen nach Kenntnisnahme – nicht in der Entstehung vor deiner Zeit.

Sind die Pflichten des Gesamtvorstands im Geschäftsverteilungsplan zugeordnet und ist die gegenseitige Überwachung belegt?

Prüfe, ob kritische Rückfragen und angeforderte Zusatzberichte im Protokoll stehen.

Der Geschäftsverteilungsplan besteht, die Überwachung der anderen Ressorts ist aber nicht dokumentiert.

Ohne Nachweis gelebter Überwachung schützt dich die Ressortverteilung im Ernstfall nicht.

Kannst du die Kernaussagen von ICAAP und ILAAP erläutern, bevor du sie genehmigst?

Lass dir Annahmen und Sensitivitäten regelmäßig erläutern und halte deine Rückfragen fest.

Die Unterlagen werden genehmigt, die Annahmen dahinter aber kaum hinterfragt.

Ohne nachvollzogene Annahmen genehmigst du Zahlen, für die du die Verantwortung trägst.

Sind Informationsregister nach DORA und Inventar der KI-Systeme vollständig und der Geschäftsleitung bekannt?

Lege fest, wie oft beides aktualisiert und an die Geschäftsleitung berichtet wird.

Register und Inventar werden in der IT geführt, die Geschäftsleitung kennt den Stand nicht im Detail.

Die Verantwortung für das IKT-Risikomanagement liegt beim Leitungsorgan – unabhängig davon, wer die Register führt.

Steht die Umstellung auf die AMLR mit Meilensteinen und Verantwortlichen auf der Agenda des Management Boards?

Lass dir den Stand der Gap-Analyse in festen Abständen berichten und halte Eskalationen fest.

Das Thema liegt beim Geldwäschereibeauftragten, Meilensteine und Verantwortliche sind der Geschäftsleitung nicht bekannt.

Ohne gesteuerte Umstellung bleibt offen, ob dein Institut die AMLR ab dem 10.07.2027 vollständig erfüllt.

Der Check läuft ausschließlich in deinem Browser. Es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.

Im Lehrgangspreis enthalten

Direkt anwenden. Aktuell bleiben.

Dein Lehrgang wirkt über die zwei Tage hinaus: mit der S+P Tool Box für dein Management Board und S+P C.O.R.E. für regelmäßige Updates zu den Themen, die Geschäftsleiter von Banken im Jahresverlauf treffen.

Vom Lehrgangswissen zur dokumentierten Institutsleitung.

01 · Direkt anwenden

S+P Tool Box

Dein Werkzeugkasten für das Management Board.

Hier findest du die Werkzeuge aus allen sechs Modulen. Die Tool Box ist ohne Aufpreis im Lehrgangspreis enthalten und liefert Vorlagen, Checklisten und Entscheidungsraster, die du direkt in deinem Institut einsetzt.

  • Geschäftsleiter-Dossier und Bestellungs- und Fit-&-Proper-Akte: Vorlagensatz mit acht Registern, darunter Beschlussvorlage mit Abwägungsraster, Prüfvermerk für externe Gutachten, Eskalationsregister und Jahres-Checkliste; dazu Strukturübersicht für die Anzeige an die FMA nach § 73 Abs 1 BWG, Nachweisraster nach EBA/GL/2021/06 und Muster-Klauseln für den Anstellungsvertrag.
  • Management-Board-Organisations-Toolkit und C-Level-Steuerungscockpit: Geschäftsverteilungsplan mit den Pflichten des Gesamtvorstands, Überwachungsmatrix, Schnittstellenraster der Kontrollfunktionen sowie KPI- und KRI-Sets mit Genehmigungsleitfaden für ICAAP und ILAAP.
  • Governance-, ESG- und Findings-Toolkit: konsolidierter Findings-Tracker mit Schweregrad, Frist und Erledigungsnachweis, ESG-Integrationsraster, Wesentlichkeitsbewertung und Strukturvorlage für die ESG-Pläne.
  • DORA- und KI-Governance-Toolkit, AMLR-Readiness-Toolkit und Vorträge als PDF: Prüfraster für IKT-Verträge und Informationsregister, KI-Inventar mit Einstufungsraster, AMLR/FM-GwG-Mapping, Schulungsmatrix und Management-Board-Dashboard sowie die Vorträge beider Tage mit allen Fundstellen.

Dein Vorteil Du beginnst mit konkreten Arbeitshilfen und passt sie an Institutsart, Größe und Geschäftsverteilung deines Instituts an.

S+P Tool Box entdecken

02 · Aktuell bleiben

S+P C.O.R.E.

Dein Update. Dein Austausch. Dein nächster Impuls.

Aufsichtsrecht, Prüfungsschwerpunkte und Berichtspflichten ändern sich laufend. Mit S+P C.O.R.E. ordnest du aktuelle Entwicklungen ein und diskutierst praktische Umsetzungsfragen mit Fachverantwortlichen und Experten. Mit deiner Buchung bist du unbefristet und kostenfrei dabei – mit einem Update pro Quartal.

  • Einordnen: aktuelle Entwicklungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung, aufbereitet für die Arbeit im Management Board.
  • Austauschen: Umsetzungsfragen aus deiner Führungspraxis mit Fachverantwortlichen und Experten diskutieren.

Dein Vorteil Du bleibst auch nach dem Lehrgang mit aktuellen Aufsichtsthemen und dem S+P Expertennetzwerk verbunden.

S+P C.O.R.E. entdecken

Bei jeder Buchung enthalten: unbefristet und kostenfrei, ein Update pro Quartal. Zu jedem Update-Event meldest du dich kurz an – so können wir das Update auf Teilnehmerzahl und Branchen abstimmen.

Compliance Anforderungen in die Praxis übertragen.
Optimization Prozesse und Strukturen weiterentwickeln.
Regulatory Regulatorische Entwicklungen einordnen.
Exchange Erfahrungen teilen und Fragen diskutieren.
S+P Certified

S+P Teilnahmezertifikat mit dokumentierten Inhalten für Geschäftsleiter von Banken

Musterzertifikat und Digital Badge des S+P Lehrgangs Z16 für Geschäftsleiter von Banken in Österreich

Zeig, was in dir steckt.

Nach dem Lehrgang bekommst du deinen Nachweis digital – dort einsetzbar, wo er gesehen wird: in deiner Personalakte, im LinkedIn-Profil und im Lebenslauf.

  • S+P Teilnahmezertifikat mit Inhalt, Umfang und Stand
  • Digital Badge für Profil, Lebenslauf und Personalakte
  • 12,0 Zeitstunden als Fortbildungsnachweis ausgewiesen
So funktioniert das Digital Badge

Das steht auf deinem Teilnahmezertifikat

Umfang
12,0 Zeitstunden
Netto-Unterrichtszeit gemäß strukturierter Lehrgangsplanung.
Inhalte I
Fit & Proper · Haftung · Steuerung
§§ 5, 39, 39a, 73 BWG, § 84 AktG, Geschäftsorganisation, ICAAP und ILAAP.
Inhalte II
BWG-Novelle · ESG · DORA · KI · AMLR
Agenda der Aufsicht 2026/2027 mit Steuerungswerkzeugen für dein Management Board.
Stand
Rechtsstand des Termins
Ausgewiesen wird der am Lehrgangstag geltende Stand der behandelten Vorschriften.

Optional: Prüfung S+P Certified

Die Prüfung S+P Certified ist ein zusätzliches, freiwilliges Angebot. Sie ist nicht Teil der Teilnahme am Lehrgang und wird nicht allein durch den Besuch der beiden Tage abgelegt.

Teilnehmerinformation zur Prüfung
Über den Referenten

Achim Schulz

Porträt von Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance & S+P Unternehmerforum · langjährige Vorstands- und Geschäftsführungserfahrung

  • Compliance Officer
  • CISO
  • IKT-Risikokontrollfunktion (DORA)

Achim Schulz kennt BaFin-Prüfungen und regulatorische Anforderungen aus eigener Verantwortung – als ehemaliger Bankvorstand und langjähriger Geschäftsführer. Er weiß, dass Institute heute zwischen regulatorischer Pflichterfüllung, etwa nach MaRisk und DORA, und operativer Effizienz abwägen müssen.

Als Sparringspartner für Geschäftsleitung, Compliance Officer und Auslagerungsbeauftragte versteht er beide Seiten: die Erwartungen der Aufsicht und die Hürden in der Praxis. EBA-Leitlinien und KWG-Vorgaben übersetzt er auf Augenhöhe in schlanke Prozesse, die im Institut funktionieren und sich nachvollziehbar dokumentieren lassen. Mit der S+P Tool Box gibt er dir Vorlagen und Raster an die Hand, mit denen du Entscheidungen und Überwachung prüfungsfest festhältst.

Zugleich ist er selbst als Compliance Officer für Banken, Wertpapierinstitute und weitere BaFin-regulierte Institute bestellt und übt die Funktionen CISO und IKT-Risikokontrolle nach DORA aus. Über S+P Compliance verantwortet er als Auslagerungsdienstleister die ausgelagerte Funktion des Geldwäschebeauftragten. Dieses Praxis- und Prüfungswissen fließt direkt in den Lehrgang ein.

Rechtsstand dieser Seite: 21.10.2026

LinkedIn-Profil · Redaktion & Experten

Termine und Buchung

Alle Termine: Lehrgang Z16 für Geschäftsleiter von Banken

1.860 € zzgl. gesetzl. MwSt. pro Person · ab 2 Personen aus einem Unternehmen 10 % Nachlass für alle.

  • 12.11. – 13.11.2026Donnerstag und Freitag · jeweils 09.15 bis 17.00 Uhr · Live-Online
    Jetzt buchen
  • 11.02. – 12.02.2027Donnerstag und Freitag · jeweils 09.15 bis 17.00 Uhr · Live-Online
    Jetzt buchen
  • 31.05. – 01.06.2027Montag und Dienstag · jeweils 09.15 bis 17.00 Uhr · Live-Online
    Jetzt buchen
  • 09.09. – 10.09.2027Donnerstag und Freitag · jeweils 09.15 bis 17.00 Uhr · Live-Online
    Jetzt buchen
  • 21.10. – 22.10.2027Donnerstag und Freitag · jeweils 09.15 bis 17.00 Uhr · Live-Online
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  • 25.11. – 26.11.2027Donnerstag und Freitag · jeweils 09.15 bis 17.00 Uhr · Live-Online
    Jetzt buchen

Frage zu Termin, Rechnung oder Anmeldung für mehrere Personen?

Schreib uns – die Antwort kommt in der Regel am nächsten Werktag. Meldest du dich mit mindestens zwei Personen aus einem Unternehmen an, erhalten alle Teilnehmenden 10 % Nachlass; für ein ganzes Management Board ist eine Inhouse-Schulung meist wirtschaftlicher.

Frage stellen

Was Teilnehmende über S+P Seminare sagen

Hinweis zur Echtheit: Die Bewertungen werden von ProvenExpert und Trustpilot erhoben, geprüft und angezeigt. Wie die Portale sicherstellen, dass Bewertungen auf einer tatsächlichen Teilnahme beruhen, erläutern sie jeweils auf ihren Profilseiten.

Gut zu wissen

Häufig gefragt: Geschäftsleiter von Banken

Etwas offen geblieben? Schreib uns – Antwort in der Regel am nächsten Werktag.

Was ist der Schwerpunkt des Lehrgangs für Geschäftsleiter von Banken?

Der Lehrgang verbindet an zwei Tagen Onboarding und Regulatory Update. Tag 1 behandelt Fit and Proper, Haftung, Geschäftsorganisation und Institutssteuerung nach BWG und Aktienrecht, Tag 2 die Agenda der Aufsicht 2026/2027 mit BWG-Novelle zur CRD VI, ESG, DORA, KI-Verordnung und AMLR. Durch beide Tage zieht sich dein Geschäftsleiter-Dossier, das du an deinem eigenen Institut aufbaust.

Welche regulatorischen Neuerungen werden eingeordnet?

Wir ordnen die BWG-Novelle zur CRD VI ein, die der Nationalrat am 14.10.2026 beschlossen hat (interne Eignungsprüfung vor der Bestellung und laufend, ESG-Risiken und spezifische ESG-Pläne; Kundmachung steht aus), die Verantwortung des Leitungsorgans nach Art 5 DORA und die Abgrenzung zum seit 01.10.2026 geltenden NISG 2026, die Neufassung der KI-Verordnung mit Hochrisiko-Pflichten für die Kreditwürdigkeitsprüfung ab dem 02.12.2027 sowie die Geldwäschereiverordnung AMLR, die ab dem 10.07.2027 gilt, samt nationalem Begleitpaket. Jeder Termin arbeitet mit dem am Lehrgangstag geltenden Stand.

Für wen eignet sich der Lehrgang, und erfülle ich damit die Fit-and-Proper-Anforderungen?

Er richtet sich an neu bestellte und erfahrene Geschäftsleiter von Banken sowie an Geschäftsführer und Vorstände von Wertpapierfirmen und Zahlungsinstituten. Das Teilnahmezertifikat dokumentiert Inhalte und Umfang deiner Fortbildung und unterstützt so den Nachweis laufender Weiterbildung. Die aufsichtsrechtliche Eignungsbeurteilung erfolgt im Einzelfall durch das Institut und die FMA, bei bedeutenden Instituten durch die EZB.

Wie läuft der Online-Lehrgang ab?

Der Lehrgang läuft an beiden Tagen von 09.15 bis 17.00 Uhr live online: 12,0 Zeitstunden Netto-Unterricht, zuzüglich Pausen. Tag 1 umfasst die Module 1 bis 3, Tag 2 die Module 4 bis 6. Nach jedem Modul folgt eine Feedback-Runde, bevor das nächste Modul beginnt. Die Live-Runde findet gemeinsam mit Teilnehmenden aus Deutschland statt: EU-Recht wie DORA, AMLR und KI-Verordnung gilt in beiden Ländern, die nationalen Regeln behandeln wir für Geschäftsleiter von Banken nach österreichischem Recht.

Was kostet der Lehrgang und was ist enthalten?

Der Lehrgang kostet 1.860 € zzgl. gesetzlicher MwSt. Die S+P Tool Box ist ohne Aufpreis im Lehrgangspreis enthalten, dazu das S+P Teilnahmezertifikat mit dokumentierten Inhalten und das Digital Badge. Bei jeder Buchung enthalten: unbefristet und kostenfrei, ein Update pro Quartal. Zu jedem Update-Event meldest du dich kurz an – so können wir das Update auf Teilnehmerzahl und Branchen abstimmen. Meldest du dich mit mindestens zwei Personen aus einem Unternehmen an, erhalten alle Teilnehmenden 10 % Nachlass.

Was ist die optionale Prüfung S+P Certified?

Die Prüfung S+P Certified ist ein zusätzliches, freiwilliges Angebot. Sie ist nicht Teil der Teilnahme am Lehrgang und wird nicht allein durch den Besuch der beiden Tage abgelegt. Details findest du in der Teilnehmerinformation zur Prüfung.

Wie melde ich mich an und welche Technik brauche ich?

Die Anmeldung erfolgt über die Terminauswahl auf dieser Seite: Termin wählen, Anmeldung ausfüllen – um die weitere Abwicklung kümmert sich unser Team. Für die Teilnahme genügt eine stabile Internetverbindung sowie ein Computer oder Tablet; alle Zugangsdaten erhältst du rechtzeitig vorher.

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Für Geschäftsleiter von Banken gilt: Das Aufsichtsrecht gewährt keine Einarbeitungszeit.

Melde dich jetzt an und nimm dein Geschäftsleiter-Dossier und die Werkzeuge für dein Management Board mit – abgestimmt auf Geschäftsleiter von Banken.

  • 2 Lehrgangstage live online, jeweils 09.15 bis 17.00 Uhr
  • 12,0 Zeitstunden mit S+P Teilnahmezertifikat
  • Digital Badge für Profil und Lebenslauf
  • Tool Box und unbefristet kostenfreies C.O.R.E. Update

Lehrgang Z16

1.860 €

zzgl. gesetzlicher MwSt. · 2 Tage · Online

Nächster Termin: 12.11. – 13.11.2026

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