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Was kann laut dem eWpG elektronisch begeben werden? Laut dem eWpG können nun auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen, Pfandbriefe und bestimmte Anteile an Sondervermögen auch rein elektronisch begeben werden. Orderschuldverschreibungen sowie Namens- und Rektapapiere sind hingegen nicht vom eWpG erfasst. Grundsätzlich können alle auf...

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