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Welche BaFin Regelungen gelten für Krypto Händler?

Welche BaFin Regelungen gelten für Krypto Händler? § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG definiert das Kryptoverwahrgeschäft als die Verwahrung, die Verwaltung und die Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln, die dazu dienen, Kryptowerte zu halten, zu speichern und zu übertragen, für andere.

 

Welche BaFin Regelungen gelten für Krypto Händler?

 

Welche BaFin Regelungen gelten für Krypto Händler?

Das Kryptoverwahrgeschäft wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (im Folgenden: Änderungsrichtlinie) vom 12. Dezember 2019 als Finanzdienstleistung eingeführt. Das Umsetzungsgesetz, wie auch die Änderungsrichtlinie, sehen u.a. eine Erweiterung des geldwäscherechtlichen Verpflichtetenkreises, insbesondere im Bereich sog. „virtueller Währungen“, vor.

Dienstleistungsanbieter, die den Umtausch von virtuellen Währungen in gesetzliche Zahlungsmittel und umgekehrt sowie in andere Kryptowerte anbieten, sind regelmäßig bereits Finanzdienstleistungsinstitute und damit geldwäscherechtlich Verpflichtete, weil Kryptowerte, je nach Ausgestaltung, Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 Satz 1 KWG sein können. Der Umtausch von als Finanzinstrumente im Sinne des KWG einzuordnenden Kryptowerten fällt in den Katalog der Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte nach § 1 Abs. 1 Satz 2, Abs. 1a Satz 2 KWG.

 

Gewerblicher Handel mit Kryptowerten

Bisher nicht erfasst war der gewerbliche Handel von Kryptowerten, die keine Rechnungseinheiten im Sinne des § 1 Abs. 11 Satz 1 Nr. 7 KWG sind und auch nicht unter die sonstigen Kategorien des § 1 Abs. 11 Satz 1 KWG fielen.

Daher hat das Gesetz zur Erfassung aller für den Finanzmarkt relevanten Verwendungsformen von Kryptotoken eine weite Definition des Kryptowertes geschaffen und diesen als neues Finanzinstrument sowie das Kryptoverwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung eingeführt.

 

Welche Kryptogeschäfte werden vom KWG erfasst?

Den gesetzlichen Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts erfüllt, wer:

  • Kryptowerte oder private kryptografische Schlüssel, die dazu dienen, Kryptowerte zu halten, zu speichern oder zu übertragen
  • für andere
  • verwahrt, verwaltet und sichert.
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