MaRisk: Aufgaben & Pflichten bei Handelsgeschäften
Zielgruppe:
- Führungskräfte aus den Bereichen Depot A, Treasury, Risikocontrolling und Kredit-Marktfolge
- Fachkräfte aus den Bereichen Eigenhandel und Kredit-Marktfolge
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Programm:
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MaRisk 7.0: Neue Richtlinien für den Eigenhandel – Vorgaben zur Überwachung und Steuerung von Marktrisiken im Eigenhandelsportfolio, um die finanzielle Stabilität und Compliance der Institute zu gewährleisten.
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Schnittstellen im Eigenhandel sicher managen: Lerne, wie du sichere und effiziente Schnittstellen im Eigenhandel implementierst und überwachst. Dabei werden dir robuste Kontrollmechanismen und Best Practices zur Sicherstellung der Datenintegrität und -sicherheit an allen Übergabepunkten vermittelt.
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Praktikabler Umgang mit dem Limitsystem: Erfahre, wie du ein effektives Limitsystem aufsetzt und verwaltest, um Risiken zu kontrollieren und die Einhaltung regulatorischer Vorgaben sicherzustellen.
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805 €
Die S+P Tool Box:
- PDF-Präsentationen: Kompakte Zusammenfassungen für den schnellen Zugriff und Wissensaktualisierung.
Erweitere deine Analysefähigkeiten mit den S+P ToolSets, Arbeitsunterlagen und Richtlinien:
- Anwendungsleitfaden für den Handel: Ein praktischer Ratgeber für effiziente Handelsprozesse.
- Schritt-für-Schritt-Anleitung zur nahtlosen ESG-Einbindung in den Handelsprozess: Mit diesem ToolSet maximierst du Chancen und minimierst Risiken, indem du ESG-Kriterien nahtlos integrierst.
- Muster für ESG-integrierte Limitberichte: Ein konkretes Beispiel für die Implementierung von MaRisk 7.0, das ESG-Kriterien berücksichtigt.
- Spezialisierte Händlerübersichten zu Produkten: Direkt einsetzbare Arbeitsunterlagen für deinen Berufsalltag.
Vertiefe deine Expertise mit unseren praxisorientierten Fallstudien:
- Green Bonds als zentrale Komponente im Depot A Management: Entdecke, wie Green Bonds nicht nur die ökologischen Ziele deiner Bank unterstützen, sondern auch die Rentabilität im Depot A Management fördern.
- ESG-basierte Risikobeurteilung von Unternehmensanleihen: Erlange fundierte Kenntnisse über ESG-orientierte Risikobewertungsmethoden und setze dieses Wissen optimal im Eigenhandel um.
- Strategischer Wandel: Von konventionellem zu ESG-zentriertem Depot A in einer Geschäftsbank: Nutze die Erkenntnisse dieser Fallstudie, um Veränderungen in deiner Bank zukunftsorientiert und proaktiv zu gestalten und zu steuern.
Programm
Wie navigierst du sicher durch die sich ständig wandelnde Landschaft der Handelsgeschäfte, insbesondere im Licht der steigenden ESG-Anforderungen? Die Antwort bietet die S+P Online Schulung „Pflichten und Aufgaben bei Handelsgeschäften“. Dieser Kurs ist speziell dafür konzipiert, dir einen tiefen Einblick in die neuen ESG-bezogenen Richtlinien für Handelsgeschäfte zu geben. In einer Welt, in der nachhaltige Investitionen und Geschäftspraktiken immer stärker in den Vordergrund treten, ist es unerlässlich, sicher und kompetent zu agieren.
Neben der Erklärung der Grundlagen des Handels mit Geld- und Kapitalmarktprodukten, lernst du, wie du in Zeiten von ESG-Anforderungen Spreads, Ratings und Positionen überwachst, Eigenbestände kontrollierst und sicherstellst, dass die Schnittstellen im Eigenhandel im Einklang mit aktuellen Nachhaltigkeitsstandards stehen.
Durch die S+P Online Schulungen rüstest du dich optimal für die Herausforderungen des modernen Handels. Das notwendige Wissen wird dir klar und verständlich vermittelt, sodass du die aktuellen ESG-Richtlinien im Handelsgeschäft mit Zuversicht in deinem Berufsalltag umsetzen kannst.
Stelle sicher, dass du im sich schnell wandelnden Handelsgeschäft immer einen Schritt voraus bist, besonders wenn es um ESG geht.
MaRisk 7.0: Neue Richtlinien für Handelsgeschäfte!
- BTO 2: Aufgaben und Funktion des Händlers:
- Schnittstelle Handel und Treasury
- Handel im Home Office und Remote Work
- Vorbereitung von Handelsgeschäften und Marktinformationen
- AT 8.1: Neue Produkte/ Märkte-Prozess
- BTR 1 Adressenausfallrisiken und Soforthandelslinie: Prozessänderungen bei Emittentenlimiten für den Handel
Schnittstellen im Eigenhandel sicher managen
- AT 4.2 Strategie: Primär- und Sekundärmarktanleihen
- Besonderheiten beim Handel mit Geld- und Kapitalmarktprodukten
- Kursinformationen und Gattungsdaten
- BTO 2.2 Dokumentation des Handelsgeschäfts
- Anforderungen an die Prozesse bei Handelsgeschäften
- Musterhändlerzettel und Praxistipps
- Nach Abschluss des Handelsgeschäfts
- Umgang mit der Geschäftsbestätigung
- Einfache und effiziente Spread-, Rating- und Positionsüberwachung
- Marktgerechtigkeitskontrolle und Verwaltung der Eigenbestände
Praktikabler Umgang mit dem Limitsystem
- Umsetzung von Kreditbeschluss und Votierung
- BTO 2.2.3: Nebenbedingungen im Aufsichtsrecht und Risiko-Controlling
- BTR: Anforderungen an die Risikosteuerung und die Controllingprozesse
- Anlageausschusssitzung
- Strukturierung und Vorbereitung der Sitzung
- Anlageausschuss bei Spezialfonds
Was sind die Anforderungen an die Prozesse bei Handelsgeschäften?
S+P Seminare sorgen für eine effiziente und umfassende Risikokontrolle im Handel. Die neuen Richtlinien der MaRisk werden vermittelt und die Eigenbestände können marktgerecht überwacht und verwaltet werden. So kann sichergestellt werden, dass die eigenen Positionen immer optimal sind.
Bei Abschluss von Handelsgeschäften müssen die Konditionen einschließlich der Nebenabreden vollständig vereinbart werden. Das Institut hat standardisierte Vertragstexte zu verwenden, soweit dies in Anbetracht der jeweiligen Geschäftsarten möglich und zweckmäßig ist. Interne Handelsgeschäfte dürfen nur auf der Basis klarer Regelungen abgeschlossen werden.
Handelsgeschäfte zu nicht marktgerechten Bedingungen sind grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen hiervon sind im Einzelfall möglich, wenn
- sie auf Kundenwunsch erfolgen, sachlich begründet sind und die Abweichung von den marktgerechten Bedingungen aus den Geschäftsunterlagen deutlich ersichtlich ist,
- sie aufgrund von internen Vorgaben erfolgen, die die Geschäftsarten, den Kundenkreis, den Umfang und die Ausgestaltung dieser Handelsgeschäfte festlegen und
- sie bei entsprechender Bedeutung an die Geschäftsleitung berichtet werden.
Geschäftsabschlüsse außerhalb der Geschäftsräume sind nur im Rahmen interner Vorgaben zulässig. Dabei sind insbesondere die Berechtigten, der Zweck, der Umfang und die Erfassung festzulegen. Für Handelsgeschäfte, die nicht direkt in einem Abwicklungs- oder Bestätigungssystem der Bank erfasst werden, ist vom Kontrahenten eine unverzügliche Bestätigung in geeigneter Form (z.B. schriftlich oder elektronisch) zu verlangen. Diese Handelsgeschäfte sind vom Händler unverzüglich in geeigneter Form dem eigenen Institut anzuzeigen. Sämtliche Geschäftsabschlüsse außerhalb der Geschäftsräume sind besonders zu kennzeichnen und spätestens am auf den Geschäftsabschluss folgenden Geschäftstag dem zuständigen Geschäftsleiter bzw. einer von ihm autorisierten Organisationseinheit, anhand von geeigneten Berichten, zur Kenntnis zu bringen.
Die Geschäftsgespräche der Händler sollten grundsätzlich auf Tonträger aufgezeichnet werden und sind mindestens drei Monate aufzubewahren.
Handelsgeschäfte sind unverzüglich nach Geschäftsabschluss mit allen maßgeblichen Abschlussdaten zu erfassen, bei der Ermittlung der jeweiligen Position zu berücksichtigen (Fortschreibung der Bestände) und mit allen Unterlagen an die Abwicklung weiterzuleiten. Die Weiterleitung der Abschlussdaten kann auch automatisiert über ein Abwicklungssystem erfolgen.
Bei Direkterfassung in den IT-Systemen muss sichergestellt sein, dass ein Händler nur unter seiner eigenen Händleridentifikation Handelsgeschäfte eingeben kann. Erfassungstag und -uhrzeit sowie fortlaufende Geschäftsnummern müssen automatisch vorgegeben werden und dürfen vom Händler nicht veränderbar sein.
Handelsgeschäfte, die nach Erfassungsschluss der Abwicklung abgeschlossen werden (Spätgeschäfte), sind als solche zu kennzeichnen und bei den Positionen des Abschlusstages (einschließlich der Nacherfassung) zu berücksichtigen, wenn sie zu wesentlichen Veränderungen führen. Abschlussdaten und Unterlagen über Spätgeschäfte sind unverzüglich an einen Bereich außerhalb des Handels weiterzuleiten.
Vor Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit Handelsgeschäften, insbesondere bei Rahmenvereinbarungen, Nettingabreden und Sicherheitenbestellungen, ist durch eine vom Handel unabhängige Stelle zu prüfen, ob und inwieweit sie rechtlich durchsetzbar sind.
Organisatorisch dem Handelsbereich zugeordnete Mitarbeiter dürfen nur gemeinsam mit Mitarbeitern eines handelsunabhängigen Bereichs über Zeichnungsberechtigungen für Zahlungsverkehrskonten verfügen.
Das Institut hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Positionsverantwortung von Händlern jährlich für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 10 Handelstagen an einen anderen Mitarbeiter übertragen wird. In diesem Zeitraum hat das Institut dafür Sorge zu tragen, dass kein Zugriff eines abwesenden Händlers auf die von ihm verantworteten Positionen erfolgt.
Durch die S+P Schulung „MaRisk: Neue Richtlinien für Handel und Risiken“ werden Besonderheiten beim Handel mit Geld- und Kapitalmarktprodukten vermittelt.
Zeig, was in dir steckt
Erhalte dein digitales S+P Badge & Zertifikat
Das Digitale Karriere-Zertifikat, auch bekannt als Digital Badge, ist eine moderne Form der Zertifizierung, die dir digital verliehen wird.
Mit diesem Badge kannst du einfach und effektiv in digitalen Netzwerken, auf deinem LinkedIn-Profil oder in deinem Lebenslauf zeigen, dass du proaktiv an deiner beruflichen Entwicklung arbeitest.
FAQ – Was muss ich wissen?
Die Seminare zum Aufsichtsrecht vermitteln dir umfassende Kenntnisse über die aktuellen gesetzlichen Vorschriften und deren praktische Anwendung im Unternehmensalltag. Sie fördern dein Risikobewusstsein und unterstützen dich beim Aufbau eines starken Compliance-Management-Systems. Durch praxisnahe Beispiele und den Austausch von Best Practices stärken die Seminare deine fachliche Kompetenz und deine Fähigkeit zur effektiven Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden. Zudem bereiten sie dich auf Prüfungen und Zertifizierungen vor, um deine berufliche Qualifikation zu erweitern.
Die Seminare zum Aufsichtsrecht von S+P decken eine Vielzahl wichtiger Themen ab. Dazu gehören die Grundlagen des Aufsichtsrechts und die Umsetzung von regulatorischen Anforderungen wie MaRisk 7.0, ICAAP und ILAAP. Zudem wird das Risikomanagement von ausgelagerten Dienstleistungen behandelt. Weitere Schwerpunkte sind die Sicherung gegen IT- und Cyber-Risiken sowie der Aufbau und die Überwachung einer starken Corporate Governance. Diese Themen vermitteln umfassende Kenntnisse für die erfolgreiche Anwendung des Aufsichtsrechts in der Praxis.
Die Seminare zum Aufsichtsrecht von S+P sind ideal für Mitarbeiter von Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen und anderen Finanzdienstleistern. Sie richten sich an Fach- und Führungskräfte, die ihre Kenntnisse im Aufsichtsrecht, Risikomanagement und Compliance vertiefen oder auf den neuesten Stand bringen möchten. Ebenso sind die Seminare für Anwälte und Berater geeignet, die sich über aktuelle regulatorische Entwicklungen und deren praktische Anwendung informieren wollen.
Die Anmeldung für unsere S+P Seminare erfolgt schnell und unkompliziert über unsere Website. Dort findest du alle notwendigen Informationen und kannst direkt deinen Platz reservieren.
Die S+P Tool Box ist ein umfassendes Set an praktischen Werkzeugen und Vorlagen, die speziell für die Teilnehmer unserer Seminare entwickelt wurden. Sie bietet hilfreiche Ressourcen zur Umsetzung der gelernten Techniken und unterstützt dich dabei, die Seminarkenntnisse direkt in deinem Unternehmen anzuwenden.
Aktuelles zu MaRisk bei Handelsgeschäften
Relevanz MaRisk bei Handelsgeschäften
Die MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) sind von der BaFin festgelegte Richtlinien, die sicherstellen, dass Banken und Finanzdienstleister angemessene Risikomanagementsysteme implementieren. Diese Richtlinien sind besonders wichtig für Handelsgeschäfte, da sie helfen, Risiken systematisch zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern. Durch die MaRisk können Institute ihre Risikopositionen überwachen und regulieren, wodurch die Stabilität und Sicherheit der Finanzmärkte gestärkt wird.
Festlegung & Überwachung der Limits
Die Festlegung von Handelslimits in Banken basiert auf der Risikostrategie und dem Risikoprofil des Instituts, wobei regulatorische Vorgaben wie die MaRisk sowie interne Risikomodelle wie Value-at-Risk (VaR) berücksichtigt werden. Managemententscheidungen spielen eine zentrale Rolle bei der Bestimmung dieser Limits, die kontinuierlich überwacht werden. Echtzeitüberwachung, regelmäßige Berichte und automatisierte Systeme sorgen dafür, dass Limits eingehalten und bei Bedarf angepasst werden. So stellen Banken eine effektive Risikosteuerung und die Stabilität ihrer Finanzgeschäfte sicher.
Dokumentationsanforderungen für Handelsgeschäfte
Die Dokumentation von Handelsgeschäften erfordert strikte Einhaltung von Transparenz- und Compliance-Vorgaben. Jede Transaktion muss detailliert festgehalten werden, einschließlich Datum, Uhrzeit, gehandeltem Finanzinstrument, Preis und Handelsplatz. Vor dem Handel ist eine Risikobewertung notwendig, und nach dem Handel müssen Risikopositionen und Limit-Einhaltung überprüft werden. Zudem sind ausgelöste Alarme, Genehmigungsverfahren für risikoreiche Transaktionen und alle Freigaben zu dokumentieren. Diese Unterlagen müssen den MaRisk entsprechen, für mindestens fünf bis zehn Jahre aufbewahrt werden und regelmäßige Berichte für interne und externe Stakeholder enthalten, um die Integrität der Finanzmärkte zu gewährleisten.
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