Regulatorisches Update · Stand 14.10.2026
Was sich für deine Projektarbeit konkret ändert.
Fünf rechtliche Änderungen, die Projektleiter kennen sollten – zu KI, Produktentwicklung, Werbung und Nachhaltigkeit, sortiert nach Handlungsdruck und im Lehrgang an den jeweiligen Modulen eingeordnet.
Bisherige und neue Regelung im Vergleich
| Bisherige Regelung |
Neue Regelung |
| KI-Verordnung: KI-Kompetenz und TransparenzArt. 4 VO (EU) 2024/1689 verlangte seit 02.02.2025, nach besten Kräften sicherzustellen, dass das Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte galten noch nicht. |
Seit 02.08.2026 · Neufassung seit 27.07.2026Seit dem 02.08.2026 gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50, etwa die Offenlegung von Deepfakes und die Kennzeichnung von Chatbots. Nach der Neufassung von Art. 4 durch VO (EU) 2026/1744 ergreifen Anbieter und Betreiber Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen – auch in Projektteams, die KI nutzen. |
| Cyber Resilience Act: Produkte mit digitalen ElementenFür die Cybersicherheit von Hard- und Software, die auf den Markt gebracht wird, gab es keine horizontalen EU-Vorgaben. |
Meldepflichten seit 11.09.2026 · alle Pflichten ab 11.12.2027Die VO (EU) 2024/2847 verpflichtet Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen seit dem 11.09.2026, aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle zu melden. Ab dem 11.12.2027 gelten die übrigen Anforderungen, etwa an Sicherheit durch Technikgestaltung – ein Thema für Entwicklungsprojekte, die heute starten. |
| Greenwashing: Umweltaussagen im UWGUmweltbezogene Werbung war nach dem allgemeinen Irreführungsverbot (§ 5 UWG) zu beurteilen. |
Seit 27.09.2026Das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG (BGBl. 2026 I Nr. 43) setzt die Richtlinie (EU) 2024/825 um. Gegenüber Verbrauchern sind unter anderem allgemeine Umweltaussagen ohne nachgewiesene hervorragende Umweltleistung und Aussagen zur Klimaneutralität auf Basis von Kompensation unzulässig. Das betrifft auch die Kommunikation über Projektergebnisse. |
| Lieferkettengesetz (LkSG)Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten im Inland erstellen jährlich einen Bericht nach § 10 Abs. 2 LkSG. |
Gesetzentwurf · nicht verabschiedetDer Regierungsentwurf vom 03.09.2025 soll die Berichtspflicht rückwirkend streichen und Bußgelder auf schwere Verstöße beschränken; nach der ersten Lesung am 16.01.2026 ist er nicht verabschiedet. Die Sorgfaltspflichten nach §§ 3 ff. LkSG gelten unverändert, auch bei Beschaffungen im Projekt. |
| Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)Die RL (EU) 2022/2464 sah eine gestaffelte Berichtspflicht für alle großen Unternehmen vor. |
EU: seit 18.03.2026 · DE: Umsetzung offenDie Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I) beschränkt die Berichtspflicht auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz; die Mitgliedstaaten setzen sie bis 19.03.2027 um. Viele kleinere Unternehmen berichten dennoch freiwillig oder auf Anforderung von Kunden und Banken. |
Rechtsgrundlagen: KI-Verordnung · VO (EU) 2024/1689, Art. 4, 50, geändert durch VO (EU) 2026/1744 · Cyber Resilience Act · VO (EU) 2024/2847 · UWG · Anhang Nr. 4a, 4c zur Umsetzung der RL (EU) 2024/825 · LkSG · §§ 3, 10 · CSRD · RL (EU) 2022/2464, geändert durch RL (EU) 2026/470. PRINCE2, PMBOK Guide und die ISO-Normen sind private Standards. Welche Pflichten gelten, hängt von Branche, Größe und Projektgegenstand ab.
Dein Praxistransfer: Lege für dein Projektteam Regeln für den KI-Einsatz fest, prüfe Entwicklungsprojekte auf Anforderungen des Cyber Resilience Act und lass Umweltaussagen zu Projektergebnissen vor der Veröffentlichung prüfen.