| NIS2-Umsetzung: Cybersicherheit als Pflicht der GeschäftsleitungVerbindliche IT-Sicherheitspflichten trafen nach dem BSIG in der bis 05.12.2025 geltenden Fassung im Wesentlichen Betreiber Kritischer Infrastrukturen. Eine ausdrückliche Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht der Geschäftsleitung sah das Gesetz nicht vor. |
Seit 06.12.2025Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz gilt das neue BSIG für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen (§ 28 BSIG). Die Geschäftsleitung setzt die Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG um und überwacht ihre Umsetzung, haftet der Einrichtung für schuldhaft verursachte Schäden nach den Regeln des Gesellschaftsrechts und nimmt regelmäßig an Schulungen teil (§ 38 Abs. 1 bis 3 BSIG). |
| Cyber Resilience Act: Produkte mit digitalen ElementenFür die Cybersicherheit von Hard- und Software, die auf den Markt gebracht wird, gab es keine horizontalen EU-Vorgaben; maßgeblich waren einzelne Produktvorschriften. |
Meldepflichten seit 11.09.2026 · alle Pflichten ab 11.12.2027Die VO (EU) 2024/2847 verpflichtet Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen seit dem 11.09.2026, aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle zu melden (Art. 14). Ab dem 11.12.2027 gelten die übrigen Anforderungen, etwa an Sicherheit durch Technikgestaltung und Schwachstellenmanagement. Betroffen sind Unternehmen, die solche Produkte herstellen oder in Verkehr bringen. |
| Gesetzlicher MindestlohnBis 31.12.2025 betrug der gesetzliche Mindestlohn 12,82 € brutto je Zeitstunde. |
Seit 01.01.2026 · ab 01.01.2027Nach der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung (BGBl. 2025 I Nr. 268) beträgt der Mindestlohn seit dem 01.01.2026 13,90 € und ab dem 01.01.2027 14,60 € brutto je Zeitstunde. Personalplanung, Minijobs und Verträge mit Dienstleistern sind entsprechend zu prüfen. |
| Lieferkettengesetz (LkSG)Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten im Inland erstellen jährlich einen Bericht nach § 10 Abs. 2 LkSG. Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten sind nach § 24 LkSG bußgeldbewehrt. |
Gesetzentwurf · nicht verabschiedetDer Regierungsentwurf vom 03.09.2025 soll die Berichtspflicht rückwirkend streichen und Bußgelder auf schwere Verstöße beschränken; nach der ersten Lesung am 16.01.2026 ist er nicht verabschiedet. Am 02.07.2026 hat der Koalitionsausschuss angekündigt, den Anwendungsbereich im Zuge der CSDDD-Umsetzung zu verengen – ein politischer Beschluss, noch kein Gesetz. Die Sorgfaltspflichten nach §§ 3 ff. LkSG gelten unverändert. |
| EntgelttransparenzDas Entgelttransparenzgesetz von 2017 gibt Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten einen individuellen Auskunftsanspruch (§ 12 Abs. 1 EntgTranspG). |
Umsetzungsfrist abgelaufen · DE: Gesetz offenDie Richtlinie (EU) 2023/970 war bis 07.06.2026 umzusetzen; ein deutsches Umsetzungsgesetz liegt zum Stand dieser Seite nicht vor. Die Richtlinie sieht unter anderem Entgeltangaben vor der Einstellung, erweiterte Auskunftsrechte und eine gestaffelte Berichtspflicht ab 100 Beschäftigten vor. Bis zur Umsetzung gilt das EntgTranspG; zwischen Privaten wirkt die Richtlinie grundsätzlich nicht unmittelbar. |
| KI-Verordnung: Fristen und KI-Kompetenz geändertArt. 4 VO (EU) 2024/1689 verlangte seit 02.02.2025, nach besten Kräften sicherzustellen, dass das Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III sollten ab 02.08.2026 gelten. |
Seit 27.07.2026Die VO (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI) verschiebt die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III – etwa beim KI-Einsatz in Personalauswahl und Beschäftigtensteuerung (Anhang III Nr. 4) – auf den 02.12.2027. Nach der Neufassung von Art. 4 ergreifen Anbieter und Betreiber Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen. |
| EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)Die RL (EU) 2024/1760 sollte ab 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. € weltweitem Nettoumsatz gelten und gestaffelt ab 2027 angewendet werden. |
Ab 26.07.2029Nach der Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 gilt die CSDDD nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. € Nettoumsatz. Die Mitgliedstaaten setzen sie bis 26.07.2028 um; die Unternehmen wenden sie ab dem 26.07.2029 an. |