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– Die Rolle des Auslagerungsbeauftragten nach MaRisk – Sichere dein Unternehmen ab

Mi dem Seminar „Die Rolle des Auslagerungsbeauftragten nach MaRisk“ hast du die perfekte Möglichkeit, dich für diese neue Aufgabe zu qualifizieren. In dem Seminar lernst du alles, um die Anforderungen der EBA-Leitlinien, der MaRisk und der MaGo an den Auslagerungsbeauftragten zu erfüllen. Du lernst, wie du Auslagerungen effektiv mangen kannst und wie du das Risk Assessment prüfungssicher durchführst.

Bisher gab es keine einheitlichen Richtlinien für Auslagerungsbeauftragte, sodass sich jedes Institut selbst darum kümmern musste, wie es seine Kontrollen gestaltet. Mit der Einführung der EBA Leitlinien hat sich das geändert. Nun müssen sich alle Institute an die gleichen Regeln halten, was das Auslagerungscontrolling betrifft. In dem Seminar lernst du, wie du dich an die neuen Regeln halten kannst und wie du deine Kontrollen effektiv durchführst.

Das S+P Seminar ist die perfekte Schulung für alle, die sich auf die neue Aufgabe als Auslagerungsbeauftragter vorbereiten möchten. Du erhältst wertvolle Tipps und Tricks, wie du das Risk Assessment Auslagerungs-Management prüfungssicher durchführst.

Die Rolle des Auslagerungsbeauftragten nach MaRisk

Seminar: Die Rolle des Auslagerungsbeauftragten nach MaRisk

  • Vorstände und Geschäftsführer bei Banken und Finanzunternehmen
  • Führungskräfte und Spezialisten aus den Bereichen Auslagerungsmanagement.
Online

Zzgl. gesetzl. MwSt.
  • Die Rolle des Auslagerungsbeauftragten nach MaRisk

  • Risikoanalyse bei Auslagerungen: „Rote Linien“ kennen

  • Überwachungspflichten des Auslagerungsbeauftragten

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Die Rolle des Auslagerungsbeauftragten nach MaRisk

Programm zum Seminar: Die Rolle des Auslagerungsbeauftragten nach MaRisk

09.15 bis 17.00          

Die Rolle des Auslagerungsbeauftragten nach MaRisk

  • Das Aufgabenspektrum des Outsourcing-Beauftragten
  • Effiziente Kommunikation zwischen Outsourcer und Insourcer:
    • Definition von Eskalationsprozessen
    • Aussagefähiges Management-Reporting
  • Neue Anforderungen der EBA und des FISG:
    • Abgrenzung von Auslagerung und Fremdbezug nach MaRisk
    • Neue Regeln zu den KWG Anzeigepflichten

Risikoanalyse bei Auslagerungen: „Rote Linien“ kennen

  • Risikoanalyse im Outsourcing-Prozess
  • Durchführung der qualitativ verschärften Risikoanalyse:
    • Einschätzung von Risikogehalt und Risikokonzentration bei Auslagerungen mehrerer Aktivitäten an einen Dienstleister
    • Maßstäbe für Steuerungs- und Kontrolltätigkeiten und der Durchführung
    • Prüfungssichere Bewertung von Ausstiegsstrategien und Notfallplänen
  • Definition einer maximalen Schlechtleistung eines externen Dienstleisters

Überwachungspflichten des Auslagerungsbeauftragten

  • MaRisk-Anforderungen an Monitoring- und Kontrollhandlungen:
    • Bewertung von Vertragsgestaltung, Leistungskontrollen und organisatorischer Vorgaben
    • Neue Präzisierung von Zustimmungsvorbehalten und weitreichenden Informationsrechten
    • Neue Vorgaben an Kontroll- und Berichtspflichten des Dienstleisters und des Auslagerungsbeauftragten
    • Exit-Strategie AT9 Tz 6 iVm §25b KWG    
  • Optimierung der Kennzahlen zur Risiko- und Performance-Messung
Die Rolle des Auslagerungsbeauftragten nach MaRisk
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Was sind die Aufgaben eines Auslagerungsbeauftragten im Auslagerungscontrolling?

Lerne die Aufgaben und Pflichten des Auslagerungsbeauftragten kennen – mit dem S+P Seminar Auslagerungscontrolling. Jedes Institut, das Auslagerungen vornimmt, hat einen zentralen Auslagerungsbeauftragten im Unternehmen selbst einzurichten. Zusätzlich hat das Institut abhängig von der Art, dem Umfang und der Komplexität der Auslagerungsaktivitäten ein zentrales Auslagerungsmanagement zur Unterstützung des zentralen Auslagerungsbeauftragten einzurichten.

Zu den Aufgaben des Auslagerungsbeauftragten zählen insbesondere:

  • Implementierung und Weiterentwicklung eines angemessenen Auslagerungsmanagements und entsprechender Kontroll- und Überwachungsprozesse,
  • Erstellung und Pflege einer vollständigen Dokumentation der Auslagerungen (einschließlich Weiterverlagerungen),
  • Unterstützung der Fachbereiche bezüglich der institutsinternen und gesetzlichen Anforderungen bei Auslagerungen,
  • Koordination und Überprüfung der durch die zuständigen Bereiche durchgeführten Risikoanalyse.

Der Auslagerungsbeauftragte bzw. das zentrale Auslagerungsmanagement haben mindestens jährlich einen Bericht über die wesentlichen Auslagerungen zu erstellen und der Geschäftsleitung zur Verfügung zu stellen. Zudem ist anlassbezogen zu berichten. Der Bericht hat unter Berücksichtigung der dem Institut vorliegenden Informationen bzw. der institutsinternen Bewertung der Dienstleistungsqualität der Auslagerungsunternehmen eine Aussage darüber zu treffen, ob die erbrachten Dienstleistungen der Auslagerungsunternehmen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen, die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse angemessen gesteuert und überwacht werden können und ob weitere risikomindernde Maßnahmen ergriffen werden sollen.

Die Pflichten des Auslagerungsbeauftragten kennen – mit dem S+P Seminar Auslagerungscontrolling.


Was sind die „Rote Linien“ bei einer Risikoanalyse?

Die „Rote Linien“ bei einer Risikoanalyse sind diejenigen Bereiche, in denen ein Unternehmen nicht bereit ist, Risiken einzugehen. Diese Bereiche werden als „rote Linien“ bezeichnet.

Bei einer Risikoanalyse geht es darum, die potentiellen Risiken für eine Auslagerung zu ermitteln und zu bewerten. Dabei werden die Risiken in verschiedene Kategorien unterteilt, um so eine fundierte Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen zu können.

Die drei wichtigsten Kategorien sind dabei die finanziellen, operativen und strategischen Risiken. Jede dieser Kategorien birgt ihre eigenen Risiken, die es zu berücksichtigen gilt. So kann beispielsweise ein finanzielles Risiko sein, dass zukünftige Einnahmen ausbleiben oder niedriger ausfallen als erwartet. Ein operativer Risiko ist hingegen ein technischer Fehler in der Dienstleistungs-Bereitstellung, der zu Ausfällen oder Qualitätsproblemen führt. Und ein strategisches Risiko kann sein, dass sich die Nachfrage ändert und die Auslagerung nicht mehr den gewünschten Mehrwert bringt.

Die genaue Beurteilung der Risiken ist dabei entscheidend, um die richtigen Schlüsse für die Auslagerungsentscheidung zu ziehen. Nur so können unnötige Verluste vermieden und die Chancen auf Erfolg maximiert werden.

Seminare für erfolgreiches Auslagerungscontrolling – von Experten für Auslagerungsbeauftragte.


Kritische oder wesentliche Auslagerungen – Einschätzung des Auslagerungsbeauftragten

Outsourcing ist ein Prozess, bei dem bestimmte Aufgaben oder Funktionen an externe Dienstleister vergeben werden.

Die Gründe für das Outsourcing können vielfältig sein, aber in der Regel wird es darum gehen, Kosten zu sparen oder die Qualität der Leistungen zu verbessern. Allerdings birgt das Outsourcing auch einige Risiken, die nicht ignoriert werden sollten.

Eine Risikoanalyse ist daher ein wesentlicher Bestandteil des Outsourcing-Prozesses. Durch die Analyse der Risiken können Unternehmen sicherstellen, dass sie mit den Folgen eines möglichen Schadensfalles umgehen können.

Zu den häufigsten Risiken im Zusammenhang mit dem Outsourcing gehören Datenschutzverletzungen, die Beeinträchtigung der Qualität der Leistungen und Probleme mit dem Lieferanten.

Durch eine gründliche Risikoanalyse können Unternehmen diese und andere Risiken ermitteln und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um sie zu minimieren.

In folgenden Fällen sollten die Institute oder Zahlungsinstitute eine Funktion stets als kritisch oder wesentlich betrachten:

  • wenn eine unzureichende oder unterlassene Wahrnehmung der Funktion zu einer wesentlichen Beeinträchtigung von Folgendem führen würde:

    • der kontinuierlichen Einhaltung der Zulassungsbedingungen oder sonstigen Pflichten gemäß der Richtlinie 2013/36/EU, der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, der Richtlinie 2014/65/EU, der Richtlinie (EU) 2015/2366 und der Richtlinie 2009/110/EG und ihrer regulatorischen Pflichten;

    • ihrer finanziellen Ergebnisse oder

    • der Solidität oder Kontinuität ihrer Bank- und Zahlungsdienste und -geschäfte;
  • bei der Auslagerung operationeller Aufgaben von internen Kontrollfunktionen, es sei denn, bei der Bewertung wurde festgestellt, dass eine unterlassene oder unzureichende Wahrnehmung der ausgelagerten Funktion keine negativen Auswirkungen auf die Wirksamkeit der internen Kontrollfunktion nach sich ziehen würde;

  • wenn beabsichtigt wird, Funktionen des Bankgeschäfts oder der Zahlungsdienste in einem Umfang auszulagern, für den eine Zulassung einer zuständigen Behörde erforderlich wäre.

Erfolgreiches Auslagerungsmanagement – mit dem Seminar für Auslagerungsbeauftragte


S+P Lounge: der Schlüssel zum Erfolg mit dem Seminar Auslagerungsbeauftragter nach MaRisk

Der richtige Umgang mit Auslagerungen – das Seminar für Auslagerungsbeauftragte. Die richtige Umsetzung des Auslagerungscontrollings führt zum Erfolg.

❇️ Sofortige Weiterbildung

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