Wie schützt das Enthaftungs-Dossier Vorstände und Aufsichtsräte vor der strengen Beweislastumkehr gemäß § 93 AktG?
facebook twitter youtube instagram tiktok linkedin Wie schützt das Enthaftungs-Dossier Vorstände und Aufsichtsräte vor § 93 AktG? I. I. Hinführung zum Thema Geschäftsleiter können bei schuldhaften Pflichtverletzungen persönlich auf Schadensersatz haften. Für Vorstandsmitglieder bestimmt § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG, dass sie im Streitfall...


